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Nach der Vorbereitungsphase folgt die Genehmigungsphase mit folgenden Schritten:
Die Mindestdauer für die Genehmigung der Studienordnung ist durch den internen Gremienweg der Fakultät sowie die Sitzungstermine der Universitätsleitung und der Erweiterten Universitätsleitung vorgegeben. Im Idealfall wird die neue bzw. geänderte Studienordnung vor oder mit Bewerbungsbeginn auf das folgende Semester publiziert.