Navigation auf uzh.ch
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Studienordnungen hat sich die UZH verbindliche Prüfkriterien für das Studienangebot von Fakultäten sowie für die einzelnen Studienprogramme gegeben.
Auf der Ebene des Studienangebotsportfolios der Fakultäten stehen
Studienangebotsportfolios werden im Rahmen der Totalrevision der Rechtsgrundlagen sowie vor dem Hintergrund der Systemakkreditierung nach HFKG überprüft.
Für jedes neue Studienprogramm sowie bei jeder Änderung eines bestehenden Studienprogramms wird geprüft, ob das Programm bzw. die Änderung der Studienordnung
Eine Anwendung des verkürzten Verfahrens ist nur dann möglich, wenn keines der oben aufgezählten Prüfkriterien durch eine Änderung an einem Studienprogramm berührt ist, d.h. wenn eine geringfügige Änderung vorliegt. Wird eine Änderung des allgemeinen Teils der Studienordnung vorgenommen, wird geprüft, ob die Änderung Auswirkungen auf eines der Prüfkriterien sowohl auf der Ebene des Studienangebotsportfolios als auch auf der Studienprogrammebene hat. Ist dies der Fall, müssen auch Änderungen im allgemeinen Teil der Studienordnung das reguläre Genehmigungsverfahren durchlaufen. Neue Studienprogramme sowie Totalrevisionen der Studienordnung durchlaufen immer das reguläre Genehmigungsverfahren.