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UZH für Lehrverantwortliche

Prüfkriterien Studienangebot

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Studienordnungen hat sich die UZH verbindliche Prüfkriterien für das Studienangebot von Fakultäten sowie für die einzelnen Studienprogramme gegeben.

Auf der Ebene des Studienangebotsportfolios der Fakultäten stehen

  • die Kohärenz der Studienstrukturen,
  • die Ermöglichung des für die UZH charakteristischen fakultätsübergreifenden Studiums
  • sowie die Leitgedanken und Grundsätze der Curriculumentwicklung im Vordergrund. 

Studienangebotsportfolios werden im Rahmen der Totalrevision der Rechtsgrundlagen sowie vor dem Hintergrund der Systemakkreditierung nach HFKG überprüft. 

Für jedes neue Studienprogramm sowie bei jeder Änderung eines bestehenden Studienprogramms wird geprüft, ob das Programm bzw. die Änderung der Studienordnung

  • in das Portfolio sowie die fachliche, fakultäre und universitäre Strategie passt,
  • wie sich das Studienprogramm von den anderen Angeboten der UZH und anderer Hochschulen abgrenzt und profiliert
  • wie die Fakultät die Nachfrage nach dem Studienprogramm einschätzt (z.B. Anteil erwarteter internationaler Studierender), 
  • ob die Studierbarkeit und
  • die Nachhaltigkeit (z.B. langfristige Finanzierung, personelle Ressourcen) des Studienprogramms gegeben sind.

Eine Anwendung des verkürzten Verfahrens ist nur dann möglich, wenn keines der oben aufgezählten Prüfkriterien durch eine Änderung an einem Studienprogramm berührt ist, d.h. wenn eine geringfügige Änderung vorliegt. Wird eine Änderung des allgemeinen Teils der Studienordnung vorgenommen, wird geprüft, ob die Änderung Auswirkungen auf eines der Prüfkriterien sowohl auf der Ebene des Studienangebotsportfolios als auch auf der Studienprogrammebene hat. Ist dies der Fall, müssen auch Änderungen im allgemeinen Teil der Studienordnung das reguläre Genehmigungsverfahren durchlaufen. Neue Studienprogramme sowie Totalrevisionen der Studienordnung durchlaufen immer das reguläre Genehmigungsverfahren.

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