Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH für Lehrverantwortliche

Vorbereitungsphase

Prozessbeschrieb

Die Vorbereitungsphase gliedert sich wie folgt:

  • Erarbeitung der Änderung bzw. Neukonzeption des Studienprogramms, des Studienangebotsportfolios und der Studienordnung: Zunächst erarbeitet die Fakultät das Konzept für die anstehende Änderung. Die Fakultät stellt dabei sicher, dass die Stände angemessen einbezogen werden. Je nach Komplexität des Vorhabens, beurteilt die Fakultät, ob sie einen Antrag auf verkürztes Verfahren bei der Prorektorin Lehre und Studium stellen möchte.
  • Überfakultäre Abstimmung: In einem weiteren Schritt geht die Studiendekanin oder der Studiendekan der betreffenden Fakultät auf möglicherweise tangierte Fakultäten zu, um sicherzustellen, dass die geplanten Neuerungen nicht im Konflikt mit Vorhaben anderer Fakultäten stehen.
  • Empfehlung der Studiendekan:innen: Im nächsten Schritt wird das Konzept des neuen oder geänderten Studienprogramms bzw. des Studienangebotsportfolios oder die Änderung an der Studienordnung im Rahmen eines Studiendekan:innen-Gesprächs vorgestellt und diskutiert. Die Studiendekaninnen und Studiendekane können zuhanden der beantragenden Fakultät Änderungsempfehlungen aussprechen. Kontroverse Vorhaben oder grössere Portfolioanträge können an zwei Studiendekan:innen-Gesprächen behandelt werden. Das Ergebnisprotokoll der Aussprache wird als Begleitdokument für das weitere Genehmigungs-verfahren verwendet.
  • Entwurf Studienordnung: Anschliessend erarbeitet bzw. finalisiert die Fakultät die entsprechende Studienordnung. Die Abteilung Lehrentwicklung berät in studienrechtlichen, studienorganisatorischen sowie logistischen Fragen.
  • Rechtskonformitätsprüfung: Schliesslich prüft die Abteilung Lehrentwicklung die Rechtskonformität der Studienordnung. Im Konfliktfall bittet die LE die Abteilung Recht und Datenschutz um eine second opinion.

Zuständigkeiten

Die Fakultät ist für die Änderung bzw. Neukonzeption des Studienprogramms, des Studienangebotsportfolios und der Studienordnung verantwortlich.

Das Prorektorat Lehre und Studium ist die Geschäftsstelle für das Studiendekan:innen-Gespräch. Anträge auf Traktandierung sind dorthin zu richten. 

Zeitplanung

Die Dauer der Erarbeitungsphase ist stark von der Komplexität des Vorhabens abhängig und somit zeitlich variabel. Für die Durchführung des gesamten Verfahrens wird eine realistische Zeitplanung unter Berücksichtigung der Semesterzeiten für das Studiendekan:innen-Gespräch sowie das Einplanen von ausreichend Zeit für die Rechtskonformitätsprüfung empfohlen.

Weiterführende Informationen