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Die Vorbereitungsphase gliedert sich wie folgt:
Die Fakultät ist für die Änderung bzw. Neukonzeption des Studienprogramms, des Studienangebotsportfolios und der Studienordnung verantwortlich.
Das Prorektorat Lehre und Studium ist die Geschäftsstelle für das Studiendekan:innen-Gespräch. Anträge auf Traktandierung sind dorthin zu richten.
Die Dauer der Erarbeitungsphase ist stark von der Komplexität des Vorhabens abhängig und somit zeitlich variabel. Für die Durchführung des gesamten Verfahrens wird eine realistische Zeitplanung unter Berücksichtigung der Semesterzeiten für das Studiendekan:innen-Gespräch sowie das Einplanen von ausreichend Zeit für die Rechtskonformitätsprüfung empfohlen.