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UZH für Lehrverantwortliche

Studiendekaninnen und Studiendekane

An der UZH sind die Fakultäten die Trägerinnen der Studiengänge und damit verantwortlich für die Sicherstellung eines geregelten Lehrbetriebs und die Entwicklung des Studienangebotsportfolios. In der Regel ist ein Mitglied des Fakultätsvorstands zuständig für die Bereiche Lehre und Studium (Studiendekanin oder Studiendekan; Prodekanin Lehre oder Prodekan Lehre). In den meisten Fakultäten wird diese Funktionsrolle unterstützt durch ein entsprechendes akademisches Gremium (z.B. Studien- oder Lehrkommission) sowie ein Studiendekanat.

Die Studiendekaninnen und Studiendekane sind ausserdem für die Einhaltung und ggf. das Anstossen von Revisionen der Rechtsgrundlagen für die Studienangebote an ihrer Fakultät zuständig. Ihnen können zudem praktische Aufgaben zukommen, wie z.B.:

  • die Bewilligung von Gesuchen betreffend die Gewährung von nachteilsausgleichenden Massnahmen;
  • die Behandlung von Abmeldungsgesuchen bei Prüfungen;
  • der Umgang mit unlauterem Verhalten;
  • die Verfügung einer endgültigen Abweisung aus dem Studienprogramm;
  • die Anerkennung und die Anrechnung von Studienleistungen sowie
  • die Behandlung von Einsprachen.

Massgeblich hierfür sind die Bestimmungen der jeweiligen Fakultät.