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UZH für Lehrverantwortliche

Rahmen- und Promotionsverordnungen

Rahmenverordnungen

Die Rahmenverordnungen enthalten die wichtigsten Bestimmungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge einer Fakultät. Sie legen u.a. die Studienziele, die grundsätzlichen Bestimmungen zu den Modulen, die Wiederholungsregelungen und die Regelungen für die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen fest.

Für Joint und Double Degree Studiengänge bedarf es i.d.R. separater Rahmenverordnungen. Zusätzlich ist für diese Studiengänge eine Kooperations-vereinbarung erforderlich, in der sich die beteiligten Hochschulen auf die strukturellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen einigen.

Rahmenverordnungen müssen von der Fakultät, der Universitätsleitung und der Erweiterten Universitätsleitung geprüft und genehmigt werden. Sie werden vom Universitätsrat erlassen und als kantonale Verordnungen im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht.

Promotionsverordnungen

Die Promotionsverordnungen enthalten die wichtigsten das Doktorat betreffenden Bestimmungen einer Fakultät. Dazu gehören z.B. die Regelungen zur Betreuung der Doktorierenden, die Bestimmungen zur Dissertation und der Umfang des curricularen Anteils im Doktorat.

Die Promotionsverordnungen werden von den Fakultäten, der Universitätsleitung und der Erweiterten Universitätsleitung genehmigt und vom Universitätsrat erlassen. Die Promotionsverordnungen sind kantonale Verordnungen und werden im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht.

Die Erarbeitung neuer bzw. die Überarbeitung bereits bestehender Studiengänge und Studienprogramme sind anspruchsvolle Vorhaben. Neben den konzeptionellen Arbeiten zur Ausgestaltung der Studiengänge müssen auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen er- bzw. überarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Die erfolgreiche Durchführung solcher Vorhaben hängt massgeblich von gut strukturierten Abläufen, einer realistischen Zeitplanung und dem frühzeitigen Einbezug unterschiedlicher Akteure ab.

Um dies sicherzustellen, hat die Universitätsleitung im April 2014 verbindliche Prozesse für die Erarbeitung und den Erlass von Rahmen- und Promotions-verordnungen für die Studiengänge der UZH (Bachelor, Master, Doktorat und Lehrdiplom) verabschiedet:

Erarbeitungsprozess

Erlassprozess

Erarbeitungs- und Erlassprozess von Rahmen- und Promotionsverordnungen

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Lehrentwicklung
Team Rechtsgrundlagen
Daniel Stadelmann
Tel: +41 44 634 22 42

E-Mail

Doktoratsordnungen

Die Doktoratsordnungen enthalten die ausführenden Bestimmungen zur jeweiligen Promotionsverordnung einer Fakultät und sind dieser untergeordnet. Sie werden durch die Fakultät erlassen.
Auf Wunsch berät die Abteilung Lehrentwicklung bei der Erarbeitung der Doktoratsordnungen und unterstützt die Fakultäten hinsichtlich studienorganisatorischer und juristischer Fragestellungen.

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