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Der Prozess zur Erarbeitung von Rahmen- und Promotionsverordnungen (kurz: Erarbeitungsprozess) definiert die Schritte und Zuständigkeiten bei der Neukonzeption bzw. Revision der Rechtsgrundlagen von Studiengängen. Ablauf:
Die den jeweiligen Studiengang oder die jeweiligen Studiengänge anbietende Fakultät ist für die Erarbeitung der Verordnung zuständig. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Lehrentwicklung, der Abteilung Studierende, der Abteilung Zentrale Informatik Business Applications und der Abteilung Recht und Datenschutz statt.
Die Dauer des Erarbeitungsprozesses einer Verordnung hängt stark von der Komplexität des Vorhabens ab und ist somit zeitlich variabel. Eine vorausschauende, realistische Zeitplanung, unter Berücksichtigung der innenuniversitären Gremien-termine, wird empfohlen.