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Der Prozess zum Erlass von Rahmen- und Promotionsverordnungen (kurz: Erlassprozess) regelt die Schritte und Zuständigkeiten von der Einreichung einer Verordnung bis zu deren Inkrafttreten.
Die Mindestdauer des Erlassprozesses ist durch den im Universitätsgesetz festgelegten Weg durch die Entscheidungsinstanzen vorgegeben. Für die Zeitplanung sind folgende Eckpunkte massgebend: